KI-Leitlinien, Stand 17.06.2026
Unsere Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI
In einer Zeit beispielloser technologischer Disruption müssen Medienunternehmen proaktiv handeln und klare Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von Technologie schaffen. Besonders im Journalismus, wo Integrität, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit von höchster Bedeutung sind, müssen strikte Leitlinien befolgt werden.
Künstliche Intelligenz und intelligente Automatisierungssysteme sind Schlüsseltechnologien, die die Art und Weise, wie wir Inhalte erstellen, verbreiten und konsumieren, grundlegend verändern werden. Anstatt diesen Wandel zu fürchten, müssen wir ihn aktiv gestalten und nutzen. Flankierend zu der stark dynamischen Entwicklung dieser Schlüsseltechnologien, aber nicht immer im Gleichlauf, schreiben Gesetze auf EU- und nationaler Ebene verpflichtende Standards vor, die auch Unternehmen beachten müssen, die KI-Systeme für ihr Daily Business einsetzen.
Aus diesem Grund haben wir einen dynamischen Leitlinienkatalog entwickelt, der unsere Philosophie und Herangehensweise an diese transformativen Technologien widerspiegelt. Diese Leitlinien sind als lebendig und im stetigen Prozess der Weiterentwicklung zu verstehen, denn in einem sich schnell bezüglich technischer und regulatorischer Anforderungen verändernden Umfeld müssen wir flexibel und anpassungsfähig bleiben.
Unser oberstes Ziel ist es, unseren Auftrag als vertrauenswürdige Informationsquelle und Impulsgeber für die Gesellschaft bestmöglich zu erfüllen. Künstliche Intelligenz und Automatisierung sind Werkzeuge, die uns dabei unterstützen sollen, indem sie Effizienzgewinne ermöglichen und neue kreative Möglichkeiten eröffnen. Unsere Leitlinien adressieren diese Herausforderungen und definieren klare Leitplanken für den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien. Sie orientieren sich zugleich an den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, KI-VO), insbesondere an den Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Art. 50 KI-VO). Sie spiegeln unsere Entschlossenheit wider, Vorreiter in dieser Transformation zu sein und unsere Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu bewahren.
Unsere Leitlinien für den Einsatz von KI umfassen:
Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit
Unser Kern ist und bleibt eine unvoreingenommene, faktenbasierte Berichterstattung, die unseren Lesern Orientierung bietet. KI-Systeme sind Hilfsmittel, die dieses Ziel unterstützen, niemals aber das Vertrauen in unsere journalistische Integrität untergraben dürfen.
Verifizierung von Informationsquellen
Jegliche Informationsquellen und Inhalte durchlaufen einen strengen Verifizierungsprozess. Nicht verifizierbare Daten haben keinen Platz in unserer Berichterstattung. KI-generierte Sachbehauptungen – insbesondere aus großen Sprachmodellen – werden dabei nicht als Quelle behandelt, sondern wie eine unbestätigte Hypothese anhand belastbarer Primärquellen gegengeprüft.
Redaktionelle Kontrolle und Verantwortung
Automatisch generierte Inhalte unterliegen einer sorgfältigen Endkontrolle durch qualifizierte Redakteure. Die publizistische Verantwortung liegt stets bei unseren Redaktionen. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung wird von dem jeweils zuständigen Chefredakteur getragen (Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 4 S. 2 KI-VO).
Offene Kommunikation
Wir kommunizieren transparent und offen gegenüber unseren Lesern, wann und wie KI-Technologien zum Einsatz kommen.
Einhaltung ethischer Standards
Die Nutzung von KI darf unsere Sorgfaltspflicht nicht beeinträchtigen. Der Schutz von Quellen und Persönlichkeitsrechten sowie der Umgang mit vertraulichen Eingabedaten (siehe Abschnitt unten „Schutz vertraulicher Eingabedaten“) wird stets gewahrt.
Förderung kreativer Freiräume
Der Einsatz von KI soll unseren Redakteuren mehr Raum für kreative und journalistische Tätigkeiten verschaffen. KI kommt daher zum Einsatz, um Erkenntnisquellen zu erweitern, Themen schneller recherchieren zu können, Ideen zu entwickeln und im Produktiveinsatz schlichtweg schneller und besser zu werden.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mithilfe von KI erstellt oder manipuliert wurden und realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln, werden unmissverständlich als solche gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 KI-VO). Die Kennzeichnung erfolgt unmittelbar am Inhalt und ist auch beim Teilen über Vorschaubilder und Social-Media-Distribution wahrnehmbar. Transparenz ist der Schlüssel, damit unsere Leser Herkunft und Natur visueller Inhalte richtig einordnen können.
Das Gleiche gilt sinngemäß für KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO). Sofern solche Texte einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und die redaktionelle Verantwortung gemäß Ziffer „Redaktionelle Kontrolle und Verantwortung“ übernommen wird, nehmen wir die Ausnahme nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 4 S. 2 KI-VO in Anspruch.
Schutz vertraulicher Eingabedaten
In Drittanbieter-KI werden keine Inhalte eingegeben, die Informanten identifizierbar machen, nicht öffentliche Quellen wiedergeben oder vertragliche Geheimhaltungspflichten tangieren. Informantenschutz und redaktionelles Berufsgeheimnis (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) gelten uneingeschränkt.
KI-Kompetenz
Mitarbeitende, die KI-Werkzeuge redaktionell einsetzen, werden über Funktionsweise, typische Fehlerbilder (insbesondere Halluzinationen) und die Inhalte dieser Leitlinien in angemessener Weise fortgebildet (Art. 4 KI-VO).
Anpassung
Diese Leitlinien werden an die rechtliche und technische Entwicklung angepasst, insbesondere an den Code of Practice des Europäischen Büros für Künstliche Intelligenz und die Spruchpraxis der zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
Durch die strikte Einhaltung dieser Leitlinien stellen wir sicher, dass der verantwortungsvolle Umgang mit KI im journalistischen Umfeld gewährleistet ist und die hohen Standards unserer Branche aufrechterhalten werden.