Europäer bleiben cool

So klappt der Mitarbeiterschutz bei Hitzewellen

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Auch die Anti-Hitze-Regelungen in Frankreich wurden strenger

Angesichts der prognostizierten, zunehmenden Häufigkeit von Hitzewellen will Frankreich in vielen Bereichen vorbereitet sein. Zuletzt wurden zum 1. Juli die Vorschriften bezüglich der Vorkehrungen verschärft, die öffentliche Arbeitgeber bei Hitzewellen treffen müssen. Dabei geht es um den Schutz am Arbeitsplatz und das Bereitstellen von mindestens drei Litern Wasser pro Arbeitnehmer (wenn es vor Ort kein fließendes Trinkwasser gibt). Ansonsten dient der französische Ferienrhythmus schon lange als Schutz vor der ärgsten Hitzeplage. Denn im August ist das ganze Land im Ferienmodus und viele Menschen verreisen. Betriebe sind also geschlossen. Und wo es geht, nehmen die Menschen ihren Jahresurlaub. Schon im Juli packen viele ihre Koffer.

Ungarn setzt zum Hitzeschutz auf Trinken und Pausen

Ungarn hat übrigens eine sehr detaillierte Verordnung zum Arbeitsschutz bei Hitzephasen. Es gibt dafür viele Abstufungen, die je nach physischer Schwere der Arbeit greifen. Wird draußen bei über 27 °C schwer gearbeitet, muss der Arbeitgeber für ausreichend Flüssigkeit und Pausen sorgen. Beschäftigte in Büros müssen noch 31 °C schutzlos ertragen, erst danach muss der Arbeitgeber etwa durch Kühlungsmaßnahmen für Linderung sorgen.

So stellt sich Rumänien gegen zu große Hitzebelastung auf

In Rumänien regelt das Arbeitsgesetz, dass der Arbeitgeber das Arbeitsprogramm bei extremer Hitze anpassen muss und in den Mittagsstunden Pausen einzuhalten sind. Arbeitgeber müssend dabei auch Trinkwasser und schattige Rückzugsplätze zur Verfügung stellen und für Lüftung sorgen. Geht das nicht, muss die Arbeit zwischen 11:00 und 17:00 Uhr ruhen. Die Angestellten dürfen die Arbeit sogar ablehnen, wenn es zu heiß wird. Als Grenzwert gelten hier 37 °C im Schatten, wenn dieses Temperaturniveau bereits über zwei Tage nacheinander andauert.

Serbische Arbeitgeber sollten beim Hitzeschutz nicht schludern

In Serbien gibt es auch Strafen für Arbeitgeber, die gegen den Hitzeschutz verstoßen. Bis zu 17.000 Euro können für das ungehorsame Unternehmen dann fällig werden. Und Arbeitnehmer können einen Arbeitgeber, der keine Maßnahmen für ihre sichere und gesunde Arbeit im Freien bei hohen Außentemperaturen getroffen hat, anonym der Gewerbeaufsichtsbehörde melden. Als Grenzwert gelten übrigens 36 °C. Fraglich sei aber durchaus, inwieweit die Sanktionen im Alltag wirklich umgesetzt würden.

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