Vor Beginn der Arbeiten müssen Schweißfachkräfte sicherstellen, dass sich die eingesetzten Schweißgeräte in einwandfreiem Zustand befinden. Jene, die nicht verwendet werden oder unbeaufsichtigt bleiben, sind auszuschalten und vom Stromnetz zu trennen. Der Betrieb muss stets entsprechend der auf dem Leistungsschild angegebenen Schutzart erfolgen – unter Beachtung der jeweiligen Bedienungsanleitung. Geräte mit der Schutzart IP21 dürfen ausschließlich in trockenen Innenbereichen eingesetzt werden. Für den Einsatz im Freien ist mindestens die Schutzart IP23 erforderlich. Massekabel sind möglichst nahe am Schweißbereich anzuklemmen – entweder direkt am Werkstück oder an dessen Auflage. Bei Störungen ist die Spannungsversorgung sofort zu unterbrechen, entweder durch Abschalten oder Ziehen des Netzsteckers. Beschädigungen an Schweißgeräten, Netzleitungen oder Schlauchpaketen sind umgehend der Schweißaufsicht zu melden. Defekte Geräte dürfen keinesfalls weiterverwendet oder eigenmächtig geöffnet werden – insbesondere nicht durch Entfernen der Schutzabdeckung.
Verschleppte Schweißströme können gefährlich sein
Ein unsachgemäßer Umgang mit Schweißgeräten kann erhebliche Gefahren mit sich bringen. Besonders kritisch sind falsch angeschlossene Massekabel oder unachtsam abgelegte Elektrodenhalter. Solche Fehler können zum Durchbrennen von Schutzleitern, Schweißgeräten oder anderen elektrischen Geräten führen. Da Schutzunterbrechungen äußerlich meist nicht erkennbar sind, stellen sie ein erhebliches Risiko für alle dar, die mit beschädigten Geräten arbeiten. Die häufigsten Ursachen für Schutzleiterunterbrechungen und daraus resultierende Unfälle sind Leichtsinn und mangelnde Aufmerksamkeit. Typische Beispiele sind unisolierte Elektrodenhalter, die auf dem Schweißgerät abgelegt werden, oder Elektrohandwerkzeuge, die während der Schweißarbeiten auf dem Schweißtisch verbleiben. Wer jedoch die in den geltenden Normen vorgesehenen Schutzmaßnahmen beachtet, kann sich wirksam gegen verschleppte Schweißströme schützen. Die Rückleitung des Schweißstroms (Masse) sollte direkt am Werkstück oder an dessen Auflage erfolgen – entweder durch Klemmen oder mithilfe magnetischer Haftpole. Andere Teile wie Metallstangen, Ketten oder Kranseile dürfen keinesfalls als Rückleiter verwendet werden. Müssen Werkstücke ausnahmsweise am Kranhaken hängend geschweißt werden, ist eine sorgfältige Abschirmung erforderlich – etwa durch trockene Textilseile oder einen Isolierwirbel. Kommen während der Schweißarbeiten abgehängte Arbeitskörbe zum Einsatz, sind diese mit geeigneter Isolation zu versehen. Wird gleichzeitig geschweißt und mit Elektrowerkzeugen gearbeitet, dürfen ausschließlich schutzisolierte Geräte verwendet werden.
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So kann man bei höherer elektrischer Spannung schweißen
An Arbeitsplätzen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit besteht ein erhöhtes Risiko einer elektrischen Gefährdung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Schweißfachkräfte in Zwangshaltungen – etwa kniend – arbeiten müssen und dabei mit elektrisch leitfähigen Teilen in Kontakt kommen. Auch Bereiche, die vollständig oder teilweise von stromleitenden Materialien umgeben sind, bergen Gefahren. Bereits zufällige oder unvermeidbare Berührungen können zu Stromschlägen führen. Zur vereinfachten Beurteilung, ob eine erhöhte Gefährdung beim Lichtbogen-Schweißen vorliegt, dient ein Pauschalmaß: Beträgt der freie Bewegungsraum zwischen gegenüberliegenden leitfähigen Teilen weniger als zwei Meter – in Länge, Breite, Höhe oder Durchmesser – ist von einer erhöhten elektrischen Gefährdung auszugehen. Besondere Vorsicht ist an nassen, feuchten oder heißen Arbeitsplätzen geboten. In solchen Umgebungen kann der elektrische Widerstand der Haut, der Schutzkleidung und der verwendeten Hilfsmittel durch Feuchtigkeit oder Schweiß deutlich reduziert sein. Als „nass“ gelten Arbeitsplätze, an denen die Kleidung durchfeuchtet ist und dadurch leitfähig wird – was das Risiko eines Stromunfalls erheblich erhöht.
Schutzmaßnahmen gegen erhöhte elektrische Gefährdung
Bei Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung dürfen ausschließlich dafür zugelassene Schweißgeräte verwendet werden, die mit dem Symbol [S] gekennzeichnet sind. Zusätzlich sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich: Schweißfachkräfte müssen durch isolierende Unterlagen oder Zwischenlagen vor elektrisch leitfähigen Teilen sowie feuchten Böden und Wänden geschützt werden. Ist eine solche Abschirmung aufgrund zusätzlicher Gefahren – etwa Absturzrisiken – oder beengter räumlicher Verhältnisse nicht möglich, darf nur in trockener, unbeschädigter Arbeitskleidung gearbeitet werden. In Situationen, in denen dauerhaft trockene Kleidung nicht gewährleistet werden kann, wie etwa in heißen Umgebungen, ist beim Lichtbogen-Handschweißen ausschließlich der Einsatz von Gleichstromgeräten zulässig. Die Leerlauf-Spannung der eingesetzten Geräte sollte – abhängig von den Schweißaufgaben und den Geräteeigenschaften – so niedrig wie möglich gehalten werden und darf 75 Volt nicht überschreiten. Schweißgeräte dürfen nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich aufgestellt werden. Für die Fernsteuerung dieser Geräte ist Schutzkleinspannung zu verwenden. Zudem ist sicherzustellen, dass Schweißer/-innen bei solchen Arbeiten nicht allein tätig sind – eine geeignete Schweißaufsicht ist verpflichtend. Das Schweißen unter erhöhter elektrischer Gefährdung ist ausschließlich qualifizierten Fachkräften vorbehalten.
Stand: 08.12.2025
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