Energieeffizienzgesetz in Kraft Jetzt handeln und finanzielle Sanktionen vermeiden
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Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit 18. November 2023 in Kraft. Es verlangt, den Energiebedarf in Deutschland bis 2045 gegenüber 2008 um 45 Prozent zu verringern. Auch fertigende Unternehmen müssen Maßnahmen umsetzen.
44 Prozent Energie könnten deutsche Industrieunternehmen einsparen, ohne auf außergewöhnliche technische Lösungen zurückzugreifen. Das ergab eine 2023 veröffentlichte Studie der Hochschule Niederrhein, ausgehend vom industriellen Endenergiebedarf im Jahr 2021. Das EnEfG, verpflichtet jetzt viele Unternehmen, dieses Potenzial auszuschöpfen. Das Gesetz zielt aber nicht nur auf Einsparungen, sondern auch auf den effizienteren Einsatz von Energie ab.
Der Verbrauch diktiert die Maßnahmen
Wo die meiste Energie verbraucht wird, lässt sich in Summe auch die meiste Energie einsparen. Demzufolge stellt das EnEfG die höchsten Anforderungen an Verbraucher von mehr als 7,5 Gigawattstunden Endenergie pro Jahr (über die vergangenen drei Jahre gemessen). Doch auch Unternehmen, die aufs Jahr gerechnet weniger als 7,5, aber dennoch mehr als 2,5 Gigawattstunden verbrauchen, müssen gemäß EnEfG handeln. Sie müssen einen Umsetzungsplan für Endenergie-Einsparmaßnahmen ausarbeiten und veröffentlichen. Dafür haben sie drei Jahre Zeit. Dies betrifft alle Endenergie-Einsparmaßnahmen, die hervorgehen aus:
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