Brüssel-Bremsen Mercosur-Abkommen wird am 1. Mai anwendbar – aber ...

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Der 1. Mai ist in Deutschland ein Feiertag, aber diesmal für einige vielleicht ein Grund mehr, die Gläser zu erheben ...

Nach einem Vierteljahrhundert der Diskussionen heißt es nun, dass das Mercosur-Freihandelsabkommen ab dem 1. Mai angewendet werden kann. Doch das Formelle kann sich aufgrund von Brüsseler Entscheidungen und Bürokratie noch viele Monate hinziehen ...(Bild:  P. Papeete)
Nach einem Vierteljahrhundert der Diskussionen heißt es nun, dass das Mercosur-Freihandelsabkommen ab dem 1. Mai angewendet werden kann. Doch das Formelle kann sich aufgrund von Brüsseler Entscheidungen und Bürokratie noch viele Monate hinziehen ...
(Bild: P. Papeete)

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden, wie die dpa melden kann. Mit der Übermittlung einer entsprechenden Mitteilung an den koordinierenden Vertragsstaat Paraguay sei demnach der letzte notwendige Schritt vollzogen worden. Das teilte jedenfalls die EU-Kommission vor Kurzem mit. Zuvor haben Argentinien, Brasilien und Uruguay das notwendige Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und der EU den Vollzug bestätigt. Von Paraguay werde die Mitteilung in Kürze erwartet. Der sogenannte Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn nach über 25 Jahren Verhandlungen unter Dach und Fach. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Besonders große Chancen rechnen für sich die Autoindustrie, der Maschinenbau und die Pharmabranche aus. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig, der dann passé wäre. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte am Montag, das vorläufige Inkrafttreten sei ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit der EU als bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen.

Bis Brüssel alles geprüft hat, kann es leider noch dauern ...

Bis das Mercosur-Freihandelsabkommen auch formell greift, können wegen des Europäischen Parlaments aber vermutlich noch Jahre ins Land gehen, wie angemerkt wird. Denn in Brüssel hatte man im Januar, wenn auch nur mit knapper Mehrheit beschlossen, den Vertragstext vor einer endgültigen Abstimmung erst noch vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Dafür gibt es leider keine Frist. Aus Luxemburg hieß es lediglich, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten. Und die Gegner des Abkommens kritisieren, dass es so angelegt ist, dass die Freihandelsabsprachen von Mitgliedstaaten nicht nach dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Auch fürchten sie, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl außen vor bleiben könnten. Doch das weise die EU-Kommission kategorisch zurück. Die Priorität besteht laut Sefcovic nun darin, das Abkommen in konkrete Ergebnisse umzusetzen und den EU-Exporteuren die Plattform zu bieten, die sie benötigen, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze nutzen zu können.

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