Nun ist es raus! EU-Parlament für Aufweichung des sogenannten Lieferkettengesetzes

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Das Europaparlament hat einer Abschwächung der Forderungen beim Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz für die Unternehmen zugestimmt ...

Damit unter anderem so ein Anblick möglichst kaum noch zu finden ist, hat die EU das Lieferkettensorgfaltspflichgten-Gesetz ins Leben gerufen. Doch das passte den Unternehmen nicht wirklich. Nun hat das Europaparlament dafür gestimmt, es gravierend abzuschwächen.(Bild:  Unicef)
Damit unter anderem so ein Anblick möglichst kaum noch zu finden ist, hat die EU das Lieferkettensorgfaltspflichgten-Gesetz ins Leben gerufen. Doch das passte den Unternehmen nicht wirklich. Nun hat das Europaparlament dafür gestimmt, es gravierend abzuschwächen.
(Bild: Unicef)

Das Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken und gegebenenfalls große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen zu können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die bisherigen Forderungen wurden jedoch unter anderem scharf wegen des hohen Bürokratieaufwands kritisiert. Man hatte wohl ein Einsehen, denn nun hat eine, wie betont wird, deutliche Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament in Straßburg für einen entsprechenden Kompromiss gestimmt, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Die Vorgaben gelten demnach künftig nur noch für wenige große Unternehmen. Die EU-Staaten müssen der Änderung aber auch noch offiziell zustimmen, was aber mehr eine Formsache ist, wie es weiter heißt.

In der Pflicht sind nur noch relativ große Unternehmen

Konkret sind dann Großunternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und mit einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz noch betroffen, wie man erfährt. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Informationen von Jörgen Warborn, dem Verhandlungsführer des EU-Parlaments, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich unter die Regeln fallenden Unternehmen aus dem Raster. Schätzungen wollen wissen, dass noch rund 1.500 Firmen betroffen sind. Den vereinfachten Regeln zufolge werden jene, die gegen die Vorgaben nun verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen, wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen aber auch eine Klagemöglichkeit entfällt. Den möglichen Übeltätern soll demnach eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes aufgebrummt werden. Und es werde künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Die zuvor in der Politik stattfindenden Debatten, wie was gemacht werden sollte, waren hitzig, heißt es rückblickend. Bundeskanzler Friedrich Merz war sogar dafür, das Gesetz ganz abzuschaffen.

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