Endgültig entschieden EU-Staaten beschließen Lieferkettengesetz

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten heute in Brüssel den Plänen zu, wie die dpa meldet.

Heute fiel der Entscheidungshammer für das europäische Lieferkettengesetz, wie die dpa meldet. Was einigen Unternehmen in den nächsten Jahren nun blüht, wird hier zusammengefasst. In der Bundesregierung ist man geteilter Meinung über das, was da kommt.(Bild:  K. Retain)
Heute fiel der Entscheidungshammer für das europäische Lieferkettengesetz, wie die dpa meldet. Was einigen Unternehmen in den nächsten Jahren nun blüht, wird hier zusammengefasst. In der Bundesregierung ist man geteilter Meinung über das, was da kommt.
(Bild: K. Retain)

Mit dem europäischen Lieferkettengesetz sollen bekanntlich die Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Das Ziel ist unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren (etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit). Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht. Die Unternehmen müssen außerdem Klimapläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Diese Unternehmen sind davon betroffen

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt schon für Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie nun erst bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz greifen, was nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren geschehen soll. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit über 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten. Nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeiter und 900 Millionen Umsatz.

Geteilte Meinungen in der Bundesregierung

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten noch mehr Bürokratie und rechtliche Risiken für Unternehmen. Die Vertreter von SPD und den Grünen befürworten die Regelung natürlich. Doch Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, weshalb die EU-Regelung in bestimmten Aspekten darüber hinausgeht – etwa mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen. Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

(ID:50043644)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung